Finanzielle Förderung durch den Elternverein
Finanzielle Förderung durch den Elternverein
Um finanzielle Unterstützung für Schüler & Schülerinnen vom Elternverein zu bekommen, bitte diesen Antrag ausfüllen. Hier geht’s zum Formular.
Wer kann einen Antrag stellen?
Wenn Familien sich die Ausgaben für die Schule nicht leisten können:
A) Erziehungsberechtigte - auch, wenn sie kein Mitglied des Elternvereins sind (also keinen Elternvereinsbeitrag bezahlt haben)
B) Lehrkräfte und Schulpersonal
C) Schülerinnen und Schüler
Für welche Dinge kann ich eine Förderung vom Elternverein beantragen?
Habt ihr noch Fragen? Dann mailt uns einfach: elternverein208@gmail.com
Der Elternvereins versucht die Gelder gerecht, nach finanziellen Möglichkeiten und nach sozialer Bedürftigkeit der Familien zu verteilen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Elternverein. Zu Unrecht bezogene Unterstützungen oder Unterstützungen von Schulveranstaltungen, die nicht zustande gekommen oder an denen nicht teilgenommen wurde, sind dem Elternverein zurückzuerstatten.
- BITTE DEN ANTRAG VOLLSTÄNDIG AUSFÜLLEN
- per Email an elternverein208@gmail.com oder in einem verschlossenen Kuvert im Sekretariat abgeben -> Emails erreichen uns schneller
- Bitte Antrag so früh wie möglich stellen, nicht warten.
- Informationen werden vertraulich behandelt!
Wer kann einen Antrag stellen?
Wenn Familien sich die Ausgaben für die Schule nicht leisten können:
A) Erziehungsberechtigte - auch, wenn sie kein Mitglied des Elternvereins sind (also keinen Elternvereinsbeitrag bezahlt haben)
B) Lehrkräfte und Schulpersonal
C) Schülerinnen und Schüler
Für welche Dinge kann ich eine Förderung vom Elternverein beantragen?
- Für alle Ausgaben, die ein Kind für das Schulleben braucht.
- Kosten/Ausstattung für Klassenausflüge, Sportwochen, Projekttage
- Schulmaterialien
- und vieles mehr - am besten einfach beim Elternverein oder der Lehrkraft nachfragen!
Habt ihr noch Fragen? Dann mailt uns einfach: elternverein208@gmail.com
Der Elternvereins versucht die Gelder gerecht, nach finanziellen Möglichkeiten und nach sozialer Bedürftigkeit der Familien zu verteilen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Elternverein. Zu Unrecht bezogene Unterstützungen oder Unterstützungen von Schulveranstaltungen, die nicht zustande gekommen oder an denen nicht teilgenommen wurde, sind dem Elternverein zurückzuerstatten.